Rental Rules Copenhagen

Ihr kostenloser Leitfaden zu den Mietregeln in Kopenhagen

 

Willkommen bei RentalRules.dk. Wir sind ein freiwilliges Projekt mit dem Ziel, Ausländern dabei zu helfen, angemessene Mieten zu zahlen und nicht von dänischen Vermietern betrogen zu werden.

Mieter in Dänemark sind durch das dänische Mietgesetz geschützt.

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Mietregeln in Kopenhagen auf Deutsch

Bitte beachten:

Die Mietregeln werden von Freiwilligen und nicht von Anwälten oder Rechtsanwälten übersetzt.

Die Regeln sind auf verschiedenen Websites zu finden und wir versuchen, diese Informationen für Ausländer zu bündeln.

Wir können nicht bei Rechtsfällen, Beschwerden oder Streitigkeiten helfen. Unser Ziel ist es lediglich, die richtigen Informationen so einfach wie möglich zu vermitteln.

1. Der Mietvertrag

Wenn Sie ein Mietobjekt zum Wohnen übernehmen, schließen Sie mit Ihrem Vermieter einen Mietvertrag ab. Der Mietvertrag regelt, welche formalen Anforderungen an das Mietverhältnis gestellt werden können und was schriftlich festgelegt werden muss.

Der Mietvertrag und andere das Mietverhältnis betreffende Vereinbarungen sollten immer schriftlich festgehalten werden, wenn Sie oder Ihr Vermieter dies verlangen. 

Obwohl eine mündliche Vereinbarung auch verbindlich sein kann, ist es immer schwierig, diese mündliche Vereinbarung bei Notwendigkeit auch nachzuweisen. Daher empfehlen wir Ihnen generell, sich nur auf einen schriftlichen Vertrag einzulassen. 

Der Mietvertrag ist die schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter, die rechtlich bindend ist. Dieser beschreibt das Mietverhältnis und die Pflichten und Rechte von Ihnen und Ihrem Vermieter in Bezug auf das Mietverhältnis – zum Beispiel:

  • Wann das Mietverhältnis beginnt
  • Die Größe des Mietobjektes
  • Die beim Einzug zu zahlende Geldsumme (Kaution, Mietvorauszahlung und Miete)
  • Vereinbarungen bezüglich Wasser, Heizung etc.
  • Für welche Instandhaltungen Sie und Ihr Vermieter verantwortlich sind

Mietverträge können unübersichtlich und verwirrend sein, vor allem wenn Sie nicht viel Mieterfahrung haben. Vielleicht fühlen Sie sich versucht, den Vertrag direkt zu unterschreiben, da der Vermieter ehrlich wirkt und sicher alles so ist, wie es sein sollte. Allerdings sollten Sie den Mietvertrag immer genau lesen, bevor Sie unterschreiben.

Einer der wichtigsten Artikel ist §11 Sonderkonditionen (Særlige vilkår). Dieser Artikel behandelt alle im Vertrag genannten Ausnahmen und Ergänzungen. Daher sollten Sie sich vor Vertragsabschluss immer genau durchlesen, was unter §11 geregelt ist.

Sonderkonditionen können beispielsweise sein:

  • Jährliche Mieterhöhungen
  • Zu welchen außerordentlichen Instandhaltungen Sie als Mieter verpflichtet sind
  • Sonderkonditionen bei Auszug (z.B. dass Sie die Wohnung zu renovierungszwecken 14 Tage vor Mietende verlassen müssen)

Wenn kein Mietvertrag zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter zustande gekommen ist, besteht kein Grund zur Panik. Ihre Kontoauszüge und/oder Quittungen über Mietzahlungen, Kaution und vorausbezahlte Miete können als Nachweis gelten, dass Sie in einem Mietverhältnis stehen.

2. Durchschnittliche Mietkosten

Generell ist es ziemlich teuer, in Kopenhagen zu leben, und Mietkosten hängen häufig von Lage, Größe und Wohnungsart ab.

Mietkosten (pro Monat)

Diese Zahlen sind Schätzungen, damit Sie sich ein Bild davon machen können, wie viel es kostet, eine Wohnung im Stadtzentrum zu mieten.

  • Ein Zimmer für eine Person in einer Wohngemeinschaft kostet zwischen DKK 4.000 und DKK 6.000.
  • Kleine Studios oder Apartments (1-2 Zimmer + Küche und Bad) sind sehr gefragt. Sie können an eine Einzelperson oder ein Paar ohne Kinder vermietet werden und kosten zwischen DKK 8.000 und DKK 10.000.
  • Wohnungen (2-3 Zimmer + Küche und Bad) kosten zwischen DKK 13.000 und DKK 15.000.
  • Größere Wohnungen (4-6 Zimmer + Küche und Bad) eignen sich hervorragend für Wohngemeinschaften und die Preise beginnen normalerweise bei DKK 16.000.

Kaution und vorausbezahlte Miete

Sie müssen beim Anmieten einer Wohnung normalerweise Kaution und vorausbezahlte Miete zahlen. Der Vermieter kann bis zu 3 Monatsmieten Kaution (ohne Nebenkosten) und 3 Monatsmieten Vorauszahlung verlangen.

Kaution

Sie zahlen eine Kaution, damit die Immobilie wieder in den Zustand zurückversetzt werden kann, in dem sie beim Einzug war. Wenn die Immobilie in gutem Zustand hinterlassen wird, können Sie möglicherweise einen angemessenen Betrag Ihrer Kaution zurückerhalten.

Vorausbezahlte Miete

Sie zahlen vorausbezahlte Miete, um die Mietkosten zum Ende Ihres Mietverhältnisses zu decken. Wenn Sie beispielsweise 3 Monatsmieten vorausbezahlt haben, müssen Sie die letzten drei Monate vor dem Auszug keine Miete zahlen.

Nebenkosten

Nebenkosten beziehen sich auf Heizung, Wasser, Gas, Strom, Internet und eine Medienlizenzgebühr. Sie müssen in Ihrem Mietvertrag nachsehen, welche Nebenkosten bereits in Ihrer Miete enthalten sind. Der Betrag, den Sie für Nebenkosten bezahlen, hängt davon ab, wie viel Sie und Ihr Haushalt verbrauchen.

3. Regeln zur Höhe der Miete

Die fünf Mietausschüsse der Stadt Kopenhagen bearbeiten jedes Jahr eine große Anzahl von Fällen, die die Höhe der Miete von Wohnungen und Mieträumen betreffen. Welche Miete bei einem Mietvertrag genehmigt werden kann, kann nicht genau beantwortet werden. Die Bestimmung des Mietverhältnisses hängt von den Abmachungen ab, nach denen der Mietvertrag abgeschlossen wurde, und vom Zustand des konkreten Mietverhältnisses.

Die Höhe der Miete ist grundsätzlich der Wert der Miete.

Der Wert des gemieteten Eigentums ergibt sich aus § 47 Unterabschnitt des Mietgesetzes. 2:

Durch Bescheid nach Absatz 1 Satz 1 muss ein Vergleich mit der in der Nachbarschaft geltenden Mietsätze angestellt werden, der Lage, Art, Größe, Qualität, Ausstattung und Erhaltungszustand des entsprechenden Hauses und Wohnraums entspricht […].

Ein Vergleich mit Mietsätzen, die in diversen Wohnungsanzeigen ausgeschrieben sind, ist nicht möglich.

In der Stadt Kopenhagen können nur Mietsätze nach diesem Ausgangspunkt bestimmt werden, die sich in Immobilien befinden, die zum 1. Januar 1980 zu mehr als 80 Prozent aus privaten Unternehmen bestanden, und vermieteten Einzelzimmern in der Wohnung des Vermieters.

Bei anderen Objekten ist zwischen Mietverhältnissen in den folgenden Immobilien zu unterscheiden:

  • a: Immobilien, die zum 1. Januar 1995 aus 7 oder mehr Wohneinheiten bestanden, oder
  • b: Immobilien, die zum 1. Januar 1995 aus 6 oder weniger Wohneinheiten bestanden.

Befindet sich das Mietverhältnis in einer der beiden Grundstücksarten, kann in bestimmten Sonderfällen eine freie Mietfestsetzung unabhängig von anderen Regelungen als § 36 Verdingungsgesetz vereinbart werden, wenn:

  • das Grundstück, in dem sich die Mietsache befindet, nach dem 31. Dezember 1991 in Gebrauch genommen wurde,
  • die Wohnung zum 31.12.1991 rechtmäßig ausschließlich beruflich genutzt wurde, oder
  • der Mietvertrag neu für eine Wohnung im Dachgeschoss ist, welches zum 1. September 2002 nicht als Wohnraum genutzt wurde.

4. Einzug? ➡️ 🏠

Vorausbezahlte Miete und Kaution

Wenn Sie in eine Mietwohnung einziehen, hat der Vermieter das Recht, von Ihnen eine finanzielle Sicherheit zu verlangen.

Ihr Vermieter kann bis zu 3 Monatsmieten (exklusive Nebenkosten) als Vorauszahlung und 3 Monatsmieten (exklusive Nebenkosten) als Kaution plus Miete für den ersten Monat, in dem Sie das Mietobjekt bewohnen, verlangen – was dem Gesamtpreis von maximal 7 Monatsmieten entspricht. Wenn Ihr Vermieter Ihre Miete erhöht, hat er das Recht, die vorausbezahlte Miete und die Kaution so zu regulieren, dass sie der neuen Miete entsprechen.

Einzugsbericht

Bei der Schlüsselübergabe wird die Mietwohnung von Ihnen und dem Vermieter besichtigt. Die Besichtigung erfolgt in der Regel durch das Ausfüllen eines Formulars (Einzugsprotokoll), in dem Sie den Zustand der Wohnung und eventuell vorhandene Mängel zum Zeitpunkt des Einzugs vermerken. Das Formular umfasst typischerweise folgende oder ähnliche Punkte:

  • Ist die Wohnung frisch gestrichen?
  • Ist der Boden in Ordnung?
  • Sind Fenster und Türen in Ordnung?

Sollten Sie bei der Besichtigung Mängel feststellen, kann der Vermieter entweder die Mängel beheben oder diese im Einzugsprotokoll notieren. Bei Auszug aus dem Mietverhältnis haften Sie nicht für im Einzugsprotokoll aufgeführten Schäden und Mängel.

Vermietet der Vermieter mehr als ein Mietobjekt, muss nach Mietgesetz immer eine Besichtigung erfolgen. Vermietet der Vermieter jedoch nur ein Mietobjekt, besteht für ihn keine Besichtigungspflicht. Es empfiehlt sich jedoch, das Mietobjekt trotzdem gemeinsam mit Ihrem Vermieter durchzugehen. Dies empfiehlt sich, da das Einzugsprotokoll bei Auszug oft von großer Bedeutung für das Mieter- und Vermieterverhältnis ist.

Es liegt in der Verantwortung des Vermieters, dass Sie als Mieter im Zusammenhang mit der Besichtigung eine physische Kopie des Einzugsprotokolls erhalten. Wenn Sie als Mieter bei der Besichtigung nicht anwesend sind oder das Formular nicht unterschreiben wollen, muss der Vermieter Ihnen den Bericht spätestens zwei Wochen nach der Besichtigung aushändigen. Hält Ihr Vermieter diese Frist nicht ein, kann er bei Ihrem Auszug keine Instandsetzung verlangen – es sei denn, der Mangel beruht auf Fehlverhaltens Ihrerseits.

Wichtig beim Einzug

Beim Einzug passieren häufig die typischen Mieterfehler. Oft unterschreiben Mieter den Mietvertrag, ohne ihn sorgfältig gelesen und verstanden zu haben. In anderen Situationen nehmen Mieter die Wohnungsbesichtigung nicht ernst, was sie am Ende viel kosten kann. Befolgen Sie die unten aufgeführten Tipps und vermeiden Sie Probleme:

  • Zahlen Sie niemals Kaution oder vorausbezahlte Miete, bevor Sie einen unterschriebenen Mietvertrag von Ihrem Vermieter erhalten haben.
  • Achten Sie besonders auf Artikel § 11 Ihres Mietvertrages – dieser Abschnitt enthält alle wichtigen Ausnahmen, Regeln und sonstigen Bedingungen.
  • Gehen Sie bei der Wohnungsbesichtigung gründlich vor. Prüfen Sie beim Einzug das Mietobjekt mit Ihrem Vermieter. Wie gründlich Sie sind, kann einen großen Einfluss darauf haben, wie viel Ihrer Kaution der Vermieter bei Auszug zurückerstattet.
  • Um eventuelle Mängel zu dokumentieren, empfehlen wir, diese zu fotografieren.
  • Denken Sie daran, eventuelle Mängel in den ersten 14 Tagen zu melden – die Wohnungsbesichtigung kann sehr schnell erfolgen und es kann sein, dass einige Dinge oberflächlich gut aussehen, sich aber bei genauerer Inspektion als unzureichend erweisen. Sie haben 14 Tage Zeit, diese Mängel zu finden, zu dokumentieren und Ihrem Vermieter zu melden.
  • Achten Sie auf Ihre Instandhaltungspflichten – als Mieter ist es wichtig, dass Sie sich darüber informieren, was Ihre Instandhaltungspflicht umfasst und was der Vermieter beim Auszug gegebenenfalls renovieren möchte. Diese finden Sie in Artikel §8 des Mietvertrages. Ergänzungen finden sich in Artikel § 11 des Mietvertrages.

Bezahlung von Nebenkosten

Es gibt 3 verschiedene Möglichkeiten, wie Ihr Vermieter Ihnen die Nebenkosten für Strom, Wasser und Heizung in Rechnung stellen kann. Ihr Vermieter kann jedoch nicht frei wählen. Es gibt bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um die Zahlung von Versorgungsunternehmen auf jeder der verschiedenen Arten zu berechnen. Lesen Sie hier mehr über die verschiedenen Möglichkeiten und Anforderungen:

Zahlung auf Rechnung:

Die erste Möglichkeit, Ihnen Nebenkosten in Rechnung zu stellen, ist die Zahlung auf Rechnung. Eine Akontozahlung ist eine Zahlung in fester Höhe, die als Vorauszahlung für eine spätere Abrechnung geleistet wird. Wenn Sie als Mieter die Nebenkosten auf Rechnung zahlen, zahlt der Vermieter an das Versorgungsunternehmen. Einmal im Jahr erstellt Ihr Vermieter eine Abrechnung, in der errechnet wird, wie viel Sie angezahlt haben, wie hoch Ihre tatsächlichen Nebenkosten waren und wie hoch die tatsächlichen Ausgaben für Ihre Nebenkosten sind. Besteht eine Differenz zwischen der von Ihnen gezahlten Anzahlung und den tatsächlichen Ausgaben, müssen Sie entweder die Differenz an Ihren Vermieter zahlen oder Ihr Vermieter erstattet Ihnen die Differenz.

In der Miete enthalten:

Auch Nebenkosten können in der Miete enthalten sein. Wenn Ihr Vermieter sich entschieden hat, Nebenkosten in die Miete aufzunehmen, kann Ihnen als Mieter keine zusätzliche Zahlung vom Vermieter in Rechnung gestellt werden, wenn Ihre tatsächlichen Nebenkosten höher sind als erwartet.

Zahlung direkt an das Versorgungsunternehmen:

Die dritte Möglichkeit, die Nebenkosten abzurechnen, erfolgt direkt bei den Versorgungsunternehmen. Ihr Vermieter hat somit keinen Einfluss auf die Abrechnung, stattdessen sind Sie für die Zahlung an die Versorgungsunternehmen verantwortlich. In den meisten Fällen werden Strom und Heizung abgeschaltet, wenn Sie die Vereinbarung nicht erfüllen, das ist bei Wasser nicht unbedingt der Fall. Wasser ist oft mit dem gesamten Grundstück verbunden und Ihr Vermieter muss möglicherweise die Rechnung in Ihrem Namen begleichen, wenn Sie nicht zahlen. Ihr Vermieter kann in diesem Falle Ansprüche gegen Sie geltend machen.

Verpflichtung zur Instandhaltung

Als Mieter ist es wichtig, sich darüber zu informieren, welche Instandhaltungspflicht Sie haben bzw. Ihr Vermieter hat.

Die einzige Instandhaltungspflicht, die Ihnen als Mieter direkt durch das Mietgesetz übertragen wird, ist die Instandhaltung und notwendige Erneuerung von Schlössern und Schlüsseln. In Ihrem Mietvertrag wird Ihnen jedoch möglicherweise mehr auferlegt. Daher ist es wichtig, dass Sie sich mit Ihrem Mietvertrag vertraut machen, wenn Sie die Ihnen auferlegten Verpflichtungen prüfen.

Der Mietvertrag unterscheidet zwischen internen und externen Instandhaltungsverpflichtungen. Die interne Instandhaltung besteht aus Tünchen, Streichen, Tapezieren der Wände und Lackieren der Fußböden.

In Artikel §8 des Mietvertrags muss der Vermieter angeben, ob Sie als Mieter oder der Vermieter die interne Instandhaltungspflicht haben. Wenn Ihnen als Mieter mehr als die übliche interne Instandhaltungspflicht auferlegt wird, muss dies unter Artikel §11 des Mietvertrags spezifiziert werden.

Die externe Instandhaltung umfasst sowohl Komponenten, die sich außerhalb als auch innerhalb des Mietobjektes befinden. In der Regel gehört alles, was nicht unter dem Begriff der internen Instandhaltung eingeordnet werden kann – also dem Tünchen, Streichen, Tapezieren und Lackieren von Fußböden – zur externen Instandhaltung. In der Regel hat der Vermieter diese Verpflichtung.

Kommt Ihr Vermieter seiner Instandhaltungspflicht nicht nach, sollten Sie sich an Ihren Vermieter wenden und darum bitten, die Mängel zu beseitigen. Wenn die Mängel nicht behoben werden, können Sie den Fall an die Mietfestsetzungskommission (Huslejenævnet) weiterleiten, die Ihren Vermieter auffordern kann, die Mängel innerhalb einer bestimmten Frist zu beheben.

5. Auszug? 🏠 ➡️

Kündigung

Eine gültige Kündigung setzt voraus, dass Ihre Kündigung schriftlich an Ihren Vermieter erfolgt. Als Mieter sind Sie nicht dazu verpflichtet, Ihre Kündigung zu begründen.

Zum 1. Januar 2019 traten neue Regelungen im Mietrechtsgesetz in Kraft. Das bedeutet, dass Sie Ihr Mietverhältnis nun auch digital via E-Mail kündigen können, solange Sie und Ihr Vermieter die E-Mailadresse des anderen haben. Wenn Sie die E-Mailadresse Ihres Vermieters nicht haben, müssen Sie Ihre Kündigung per Briefpost senden.

Wenn Sie Zweifel haben, ob Ihre schriftliche Kündigung per Briefpost verschickt werden muss oder digital erfolgen kann, wenden Sie sich an Ihren Vermieter.

Wenn Ihre Mietdauer beispielsweise auf 6, 12 oder 24 Monate befristet ist, ist es nicht erforderlich, Ihrem Vermieter zum Ablauf der Frist schriftlich zu kündigen, da Sie bereits vereinbart haben, wie lange Sie in dem Mietobjekt wohnen werden.

Ist Ihre Mietdauer nicht befristet, beträgt die Kündigungsfrist in der Regel 3 Monate. Es ist jedoch zulässig, eine kürzere oder längere Kündigungsfrist zu vereinbaren. Dies wird in Ihrem Mietvertrag festgehalten.

Wenn Sie vor Ablauf der Kündigungsfrist aus dem Mietverhältnis ausziehen möchten, ist Ihr Vermieter verpflichtet, sich schnellstmöglich um einen Nachmieter zu bemühen, wenn das Mietobjekt weiterhin vermietet werden soll. Findet Ihr Vermieter einen Nachmieter, der das Mietverhältnis übernimmt, werden Sie ab Einzug des Nachmieters von der Mietzahlung befreit.

Recht des Vermieters zur Auflösung des Mietvertrages

Als Mieter sind Sie grundsätzlich gut vor einer Kündigung durch den Vermieter geschützt. In Fällen, in denen der Vermieter dem Mieter kündigen kann, gelten besondere Anforderungen, wie und zu welchem ​​Zeitpunkt die Kündigung erfolgen muss. Als Mieter müssen Sie den Unterschied zwischen Kündigung und Auflösung des Mietvertrages beachten.

Eine Kündigung liegt vor, wenn der Mietvertrag nach den Bestimmungen des Mietrechts gekündigt wird. Grundsätzlich kann der Vermieter einem unbefristeten Mietvertrag nicht kündigen, es sei denn, es liegen einige der in §§ 83 und 84 Mietgesetz genannten Gründe vor. Zu diesen Gründen gehören Fälle, wie wenn der Mieter sich über gute Sitten und Ordnung hinweg setzt, wenn der Vermieter Eigenbedarf anmeldet (in diesem Fall muss der Vermieter Ihnen 1 Jahr im Voraus kündigen) und wenn das Objekt/Mietobjekt abgerissen werden muss.

Der Vermieter kann dem Mieter unter diesen Umständen kündigen:

  • Sie wohnen in einem durch den Vermieter (mit-)bewohnten Haus, das der Vermieter nun selbst bewohnen möchte, und der Vermieter hatte zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags keine anderen Mietobjekte und war Eigentümer des Mietobjektes. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens ein Jahr.
  • Es handelt sich um die Vermietung von Einzelzimmern, die Teil der Wohnung des Vermieters sind. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens einen Monat.
  • Es handelt sich um eine Wohnung in einem Haus mit zwei Wohnungen, von denen eine vom Vermieter bewohnt wird. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens ein Jahr.
  • Bei Auflösung eines Mietvertrages endet der Vertrag mit sofortiger Wirkung. Verstößt der Mieter gegen den Mietvertrag oder das Mietgesetz, kann der Vermieter den Vertrag mit sofortiger Wirkung auflösen.

Der Vermieter kann den Mietvertrag auflösen, wenn Sie als Mieter gegen Ihre Pflichten verstoßen – also gegen den Mietvertrag oder gegen die Klausel des §93 Mietgesetz. Der Vermieter kann den Mietvertrag auflösen, wenn der Mieter z.B.:

  • die Miete nicht rechtzeitig zahlt

  • das Mietverhältnis für andere als im Mietvertrag genannte Zwecke verwendet

  • sich über gute Sitten und Ordnung hinwegsetzt

(Diese Liste ist nicht vollständig. Die vollständige Liste finden Sie im Mietgesetz)

Auszugsbericht

Vermietet der Vermieter mehr als ein Mietobjekt, muss laut Mietgesetz beim Auszug immer eine Wohnungsbesichtigung stattfinden. Die Besichtigung muss spätestens zwei Wochen nach Bekanntgabe des Auszugs an den Vermieter erfolgen.

Der Vermieter ist verpflichtet, bei der Abnahme ein Auszugsprotokoll zu erstellen. Das Protokoll ist dem Mieter bei Anwesenheit beider Parteien unverzüglich auszuhändigen. Außerdem muss der Bericht von Ihnen als Mieter und dem Vermieter unterschrieben werden.

Unterschreiben Sie den Bericht nur, wenn Sie mit dem Vermieter bezüglich des Inhalts des Berichts zu 100 % einer Meinung sind. Können Sie an der Besichtigung nicht teilnehmen oder verweigern Sie die Unterzeichnung des Auszugsprotokolls, weil Sie mit dem Inhalt des Protokolls nicht einverstanden sind, muss Ihnen der Vermieter dieses spätestens zwei Wochen nach der Besichtigung zusenden. Nach Erhalt des Auszugsprotokolls können Sie Einspruch einlegen.

Wird das oben Genannte nicht eingehalten, ist der Vermieter seinen Verantwortungen nicht nachgekommen und kann keinerlei Ansprüche an Sie als Mieter stellen. Sie haben somit das Recht, Ihre gesamte Kaution zurückerstattet zu bekommen.

Wenn Ihr Vermieter nur eine Mietobjekt vermietet, ist er bei Ihrem Auszug nicht zur Abnahme verpflichtet. Der Vermieter muss Ihnen jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Auszug seine Instandsetzungswünsche zukommen lassen. Der Vermieter muss Ihnen mitteilen, welche Mängel des Mietverhältnisses behoben werden müssen und zu welchem ​​Preis. 

Wenn Sie Ihr Mietverhältnis kündigen, kann es schwierig sein zu wissen, was Ihr Vermieter in Bezug auf die Instandsetzung verlangt. Allerdings gibt es im Mietgesetz eine Grenze dessen, was von Ihnen als Mieter erwartet werden kann. Denken Sie daran, dass Sie nicht verpflichtet sind, das Mietobjekt in einem besseren Zustand zu übergeben, als Sie es übernommen haben. Daher kann der Vermieter nicht erwarten, dass Sie das Mietobjekt komplett renovieren.

Tipps beim Auszug

  • Sehen Sie sich Ihr Einzugsprotokoll an, bevor Sie und Ihr Vermieter bei Ihrem Auszug die Begehung vornehmen. So wissen Sie, wie der Zustand bei Ihrem Einzug war und wie das Mietverhältnis übergeben werden soll.
  • Wenn Sie das Mietobjekt renoviert haben, ist es wichtig, dass Sie vor der Besichtigung die gesamte Wohnung fotografieren, am besten bis ins kleinste Detail. Die Bilder können bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und dem Vermieter verwendet werden.
  • Unterschreiben Sie niemals den Auszugsbericht, es sei denn, Sie stimmen mit dem Vermieter zu 100 % über den Inhalt des Berichts überein.
  • Bitten Sie immer um eine Quittung, wenn Sie die Schlüssel abgegeben haben.
  • Es kann eine gute Idee sein, einen Freund/Bekannten zur Inspektion mitzubringen, damit bei eventuellen Konflikten nicht nur das Wort des Vermieters gegen das Ihre steht.

6. Mieterrechte und (kostenlose) Prozesskostenhilfe

Mieterrechte und Prozesskostenhilfe

Sie können bei einschlägigen Organisationen kostenlos oder gegen eine Gebühr Rechtshilfe in Bezug auf Mietrecht in Anspruch nehmen.

Mieter in Dänemark sind durch das dänische Mietergesetz geschützt. Wenn Sie betrogen wurden oder Probleme mit Ihrem Vermieter haben, können Sie sich an folgende Organisationen wenden:

Kopenhagener Rechtsbeistand (Retshjælp)

Wenn Sie kostenlose Rechtshilfe bei Verträgen oder anderen Fragen zur Wohnungsmiete benötigen, können Sie sich an Copenhagen Legal Aid (Retshjælp auf Dänisch) wenden. Sie müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um kostenlose Prozesskostenhilfe zu erhalten:

  • Ihr persönliches Einkommen darf DKK 344.000 (2021) pro Jahr vor Steuern nicht übersteigen, wenn Sie ledig sind
  • Wenn Sie verheiratet sind oder mit einem Partner zusammenleben, darf Ihr gemeinsames Einkommen DKK 437.000 (2021) pro Jahr vor Steuern nicht übersteigen.

Lesen Sie mehr über die Kopenhagener Rechtshilfe –www.retshjaelpen.dk/front-page

Mietausschuss (Huslejenævn)

Der Mietausschuss (Huslejenævn auf Dänisch) schlichtet Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern. Vermieter und Mieter zahlen eine Gebühr, um einen Fall vor den Mietausschuss zu bringen.

Beispiele für Fälle, die vom Mietausschuss geregelt werden können:

  • Miethöhe oder Mieterhöhung
  • Stromrechnungen sowie Wasser und Heizung
  • Probleme im Zusammenhang mit der Rückzahlung der Wohnungskaution

7. So reichen Sie einen Anspruch beim Mietausschuss ein

Alle Kommunen in Dänemark sind verpflichtet, entweder für die einzelne Kommune oder gemeinsam mit anderen Kommunen einen Mietausschuss einzurichten.

Wenn Sie einen Fall vor den Mietausschuss bringen möchten, müssen Sie sich an den Mietausschuss der Gemeinde wenden, in der sich die Immobilie befindet. Wenn Sie in einer Sozialwohnung zur Miete wohnen, müssen Sie sich an die örtliche Anwohnerbeschwerdestelle wenden. Die Kontaktinformationen der Stadt Kopenhagen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Wenn Sie bei einem privaten Vermieter mieten und mit einigen Mietbedingungen unzufrieden sind, können Sie vom Mietausschuss entscheiden lassen, ob Ihre Mietbedingungen den Bestimmungen des Mietgesetzes und der Wohnungsverordnung entsprechen.

Bevor Sie den Ausschuss bitten, in der Sache Stellung zu nehmen, müssen Sie zuerst Ihren Mieter (wenn Sie Vermieter sind) oder Ihren Vermieter (wenn Sie Mieter sind) kontaktieren und eine Lösung des Konflikts anstreben. Gelingt dies nicht, können Sie den Mietausschuss bitten, Ihren Fall zu prüfen. Es kostet DKK 319 (2022), einen Fall vor den Mietausschuss zu bringen.

Eine Beschwerde beim Mietausschuss muss schriftlich erfolgen, und Sie müssen die erforderlichen Unterlagen beilegen, z. B. eine Kopie Ihres Mietvertrags, eine Kopie der Mitteilung Ihres Vermieters bezüglich der Mieterhöhung oder eine Kopie dessen, womit Sie möglicherweise unzufrieden sind.

Wie lange kann es dauern?

Wenn der Mietausschuss Ihre Beschwerde erhält, teilt er dem Vermieter mit, worüber Sie sich beschweren, und dem Vermieter wird in der Regel eine Frist von zwei Wochen eingeräumt, um sich zu erklären – dies ist gesetzlich festgelegt.

Der Mietausschuss entscheidet selbst, welche weiteren Ermittlungen in dem Fall durchzuführen sind, und hat das Recht, Informationen von den Parteien des Verfahrens, allen Behörden und Privatpersonen einzuholen.

Außerdem kann der Ausschuss das Grundstück oder Ihre Wohnung besichtigen.  In diesem Fall werden Sie und Ihr Vermieter mit einer Frist von mindestens einer Woche zu einem Besichtigungstermin geladen.

An welche Behörde wenden

Wenn Sie eine Wohnung bei einem privaten Vermieter mieten und Mietbedingungen haben, mit denen Sie unzufrieden sind, können Sie den Mietausschuss (Huslejenævnet) entscheiden lassen, ob Ihre Mietbedingungen den Bestimmungen des Mietgesetzes und des Wohnungsbauordnungsgesetzes entsprechen

Wohnen Sie jedoch in einer Sozialwohnung und möchten Sie eine Klage gegen Ihren Vermieter in Bezug auf Ihr Mietverhältnis einreichen, muss eine solche Beschwerde bei der Mieterbeschwerdestelle (Beboerklagenævnet) und nicht beim Mietausschuss eingereicht werden.

Der Mietausschuss kann nur über den Ausgang des Streits entscheiden und kann Ihnen und dem Vermieter keine allgemeine Beratung anbieten. Der Ausschuss ist unparteiisch und entscheidet jedem Fall objektiv in Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen und der Rechtsprechung. Der Ausschuss wird jedoch nicht als Gericht betrachtet, sondern als Schiedsgericht, das über bestimmte Angelegenheiten im Zusammenhang mit Mietverträgen entscheidet.

Typischerweise entscheidet der Mietausschuss über Streitigkeiten in Bezug auf:

  • Das Mietniveau
  • Die Höhe und Rückzahlung der Kaution
  • Mieterhöhungen
  • Instandhaltungsprobleme
  • Nebenkostenabrechnungen (z. B. für Heizung, Strom und Wasser)

Der Mietausschuss in der Stadt Kopenhagen

Addresse: Postboks 493, 1506 København V

Gemeindenummer: 101

Website: https://international.kk.dk/live/housing/finding-a-place-to-live/tenant-rights-and-legal-aid

E-mail: husleje@kk.dk

Telefon: +45 33 66 62 00

Die auf dieser Website aufgeführten Regeln gelten ausschließlich für die Stadt Kopenhagen. Die Kontaktdaten der anderen Mietausschüsse finden Sie hier: www.huslejenaevn.dk/naevn/huslejenaevn